Hiddensee Das wichtigste, was Sie wissen müssen
"Dat söte Länneken", wie die Insel Hiddensee auch genannt wird, ist ein Muss. Zu erreichen ist Hiddensee per Fähre. Auf der Insel ist es dann vorbei mit dem Verkehr.
Denn hier gilt: zu Fuß, per Rad oder mit der Pferdekutsche. Naturliebhaber kommen hier voll auf Ihre Kosten, aber auch Stadtmenschen finden hier die lang ersehnte Ruhe.
Mit ihrem einzigarten Charme, zog die Insel schon Berühmtheiten wie Heinrich George, Thomas Mann, Gerhard Hauptmann oder Asta Nielsen in Ihren Bann.
Heute zeugt unter anderem das Gerhart Hauptmann Museum, sowie dessen Grabstätte von der berühmten Vergangenheit Hiddensees.
Angeln
ist in den Küstengewässer erlaubt. Angelberechtigungen sind in der Insel Information in Vitte, Norderende 162, gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeines erhältlich.
Autoverkehr
ist auf Hiddensee nicht gestattet. Jedoch ist Hiddensee nicht gänzlich autofrei. Arzt, Rettungssanitäter, Polizei, Inselbus, Feuerwehr und wenige Havariefahrzeuge sowie Elektrozugmaschinen sind auf der Insel motorisiert im Einsatz.
Fahrkarten für die Schiffsüberfahrt
werden vor Fahrtantritt in den Abfahrtshäfen zur Insel Hiddensee gelöst. Jeder Gast, auch der Tagesgast, löst mit der Fahrkarte zusätzlich eine Tageskurkarte, die dann für Übernachtungsgäste mit dem Kurbeitrag verrechnet wird.
Heiraten auf Hiddensee
Für Formalitäten einer Trauung steht das Amt West-Rügen unter Tel. 038306 - 1 59 28 zur Verfügung. Geheiratet wird dann auf der Insel Hiddensee. Fragen zu kirchlichen Hochzeiten wenden Sie sich bitte an die Evangelische Kirchengemeinde,
Tel. 038300 - 3 28.
Kurabgabe
Entsprechend der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee wird vom 1. Aufenthaltstag an ein Kurbeitrag erhoben. Die Kurabgabe wird gesondert erhoben. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen und Angebote genutzt werden und beträgt in der Zeit
01.04. - 31.10. EUR 2,00 pro Person und Tag
01.11. - 31.03. EUR 1,50 pro Person und Tag.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht keine Kurabgabepflicht.
Leuchtturm
Das „Leuchtfeuer Dornbusch“ im Hochland von Kloster ist das Wahrzeichen der Insel. Er ist von Mai bis Oktober täglich geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist der Leuchtturm tageweise geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt für Kinder aus Sicherheitsgründen erst ab 6 Jahren gestattet ist.